Das Rechtssystem
Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet die Gesamtheit der in einem Staat gültigen rechtlichen Normen. Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative. Die Rechtsordnung eines Staates interagiert mit der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen. Damit von einer Rechtsordnung im engeren Sinn gesprochen werden kann, muss es sich bei dem Staat, um einen Rechtsstaat handeln. In Deutschland, wie auch in den meisten Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises, werden Rechtsnormen systematisch vier Bereichen zugeordnet: