Häufig gestellte Fragen

Gesamtschuldnerische Haftung

Mike, der mit seiner Crew beim illegalen Sprayen erwischt wurde, wollte seine Kumpels nicht verpfeifen. Er selbst stand ja nur Schmiere. Mike hat sich an der Tat beteiligt und sich deshalb als Mittäter strafbar gemacht.

§ 830 BGB (Mittäter und Beteiligte) besagt: "Haben mehrere....einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Gleiches gilt, wenn sich...nicht ermitteln lässt, wer...diesen Schaden verursacht hat." Das nennt man gesamtschuldnerische Haftung.

Mike muss in diesem Falle für den gesamten Schaden aufkommen!

Für diese Rechnung können Geschädigte bei der Rechtsantragsstelle des jeweilig zuständigen Amtsgerichtes einen vollstreckbaren Titel (Schuldtitel) erwirken, aus dem bis zu 30 Jahre vollstreckt werden kann.

Wir machen mit

logo

logo bmg

Fachfirmenverzeichnis

logo - Landesinnnung des Gebäudigereiniger-Handwerks Nord