Häufig gestellte Fragen

Haften Eltern für Ihre Kinder?

Diesen Hinweis kennen viele von Baustellentafeln. Allerdings ist dieser Hinweise nicht richtig!

Die Haftung der Eltern (siehe § 828, § 823 BGB) gilt nicht für den Anspruch auf Schadensbeseitigung. Wenn ein Jugendlicher vorsätzlich illegale Graffiti auf fremdem Eigentum anbringt, kann man davon ausgehen, dass ihm sein Handeln bewusst ist. Eltern haften in der Regel nicht für Schäden, die ihre Kinder durch Sprayen verursacht haben.

Die Haftung setzt in der Regel mit dem 7. Lebensjahr ein.

Der Geschädigte kann einen gerichtlichen Titel gegen den minderjährigen Jugendlichen erwirken. Hiermit sichert sich der Geschädigte sein Recht auf eine Haftung bzw. Kostenerstattung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Dieser Schuldtitel ist dann durch den Gerichtsvollzieher jederzeit vollstreckbar.

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