Biberach - Farbschmierer müssen Schaden ersetzen - Die Polizei ermittelt gegen mehrere Jugendliche wegen einer Vielzahl von Sachbeschädigungen.

Pressemitteilung (ots): 06.02.2018 – 16:04 Uhr, Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots) - Besudelte Wände in der Innenstadt, am Bahnhof, in Unterführungen, an der Martinskirche, am Museum, am Haus Maria und vielen anderen Örtlichkeiten verärgerten in den vergangenen Wochen die Menschen in der Stadt.

Die Polizei kam jetzt den Verantwortlichen auf die Spur. Jugendsachbearbeiter des Polizeireviers führten intensive Ermittlungen und zahlreiche Vernehmungen durch. Gegen sechs Jungen und Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren laufen jetzt Strafanzeigen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Die Ermittler gehen davon aus, dass noch weitere Tatverdächtige dazu kommen werden. Neben den Farbschmierereien werden ihnen auch umfangreiche und kostspielige Sachbeschädigungen in Toilettenanlagen, unter anderem am ZOB und in der Dollinger Realschule vorgeworfen. Den erfahrenen Jugendsachbearbeitern liegen inzwischen schon einige Geständnisse vor. Die Hauptverantwortlichen wollen für ihre Taten jedoch bislang nicht gerade stehen. Die Ermittlungen und Zeugenvernehmungen gehen deshalb mit Nachdruck weiter. Um die Wiedergutmachung des angerichteten Schadens drehen sich Gespräche, die die Polizei mit den Beteiligten und den Erziehungsberechtigten jetzt führen wird. Die Ermittler wollen hierbei auch die örtlichen Streetworker mit ins Boot nehmen.

Die Jugendsachbearbeiter hoffen, dass die betroffenen Jugendlichen, von sich aus einen Schlussstrich unter die Sache ziehen werden. Die Ermittlungen und die Erhebung von Beweisen laufen parallel weiter. Die Polizei appelliert insbesondere an Jugendliche und Eltern, sich kritisch mit dem Thema illegale Graffiti auseinanderzusetzen. Die rechtlichen Konsequenzen können für Kinder und Jugendliche einschneidende Folgen haben. Erziehungsmaßregeln, Arbeitsauflagen, Arrest, Jugendstrafe sind Beispiele für mögliche Ahndungen. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche, die gegenüber den Verantwortlichen auch noch viele Jahre nach der Tat durchgesetzt werden können.


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