Ulm: Sprayer auf der Flucht gestellt

Pressemitteilung (ots): 26.11.2020 – 12:03 Uhr, Polizeipräsidium Ulm

Ulm (ots) Zeugen hatten gegen 17.30 Uhr zwei Burschen beobachtet, die eine gepflasterte Böschung am Ziegelländeweg besprühten. Die Zeugen verständigten sofort die Polizei. Dank ihnen und einer guten Beschreibung der Jungen, nahm die Polizei an Ort und Stelle die zwei Burschen fest.

Die beiden 13 Jahre alten Sprayer hatten Farbdosen dabei. Sie müssen sich nun für ihre Tat verantworten. Wie hoch der Sachschaden ist, steht bislang nicht fest. Die Kinder wurden den Eltern übergeben. Graffiti an Hauswänden, auf Straßenschildern oder Zugwaggons sind zumeist nicht nur illegal, da ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht und haben damit strafrechtliche Konsequenzen, sie können zudem auch beträchtliche finanzielle Folgen für die zumeist jugendlichen Sprayer haben. Eltern sollten ihre Kinder deshalb über die Folgen illegaler Graffiti aufklären. Denn illegale Graffiti gelten als Sachbeschädigung, bei der schnell ein Schaden von mehreren tausend Euro entstehen kann, für die der Verursacher - wird er erwischt - aufkommen muss. Wird bei einer Gruppe von Sprayern nur ein Täter überführt, haftet dieser für den gesamten Schaden.

Für die entstandenen Kosten sind illegale Sprayer 30 Jahre lang schadenersatzpflichtig: Wird ein 16-Jähriger beim illegalen Sprayen erwischt, kann er bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten werden. Tipps gibt die Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de.


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